Georgias virales Video zeigt: Smart Glasses brauchen soziale Regeln, nicht nur Gesetze
Eine 25-Jährige wurde zum Content, weil jemand eine Kamera im Gesicht trug. Das Datenschutzrecht holt auf, doch Etikette, Design und Plattformen müssen die Hauptarbeit leisten.
KI-generiertes Bild
Ist es noch ein öffentlicher Raum, wenn jeder Passant ein Sendestudio sein kann? Das ist die unbequeme Frage hinter „Georgia“, einer 25-Jährigen, die laut Het Parool viral ging, nachdem sie mit einer Smart Glasses gefilmt worden war. Ihre Geschichte wird nun von der Frage begleitet: „Aber ist das überhaupt erlaubt?“
Von dieser Geschichte kennen wir nur die Überschrift und die Zwischenüberschriften (Bürger demütigen, Privatsphäre, abschreckende Wirkung). Wir tun deshalb nicht so, als wüssten wir, was sie denkt oder was danach geschah. Entscheidend ist das Muster: Jemand wird aus der Ich-Perspektive gefilmt, der Clip verbreitet sich, und die gefilmte Person erfährt davon erst hinterher, wenn überhaupt.
„Ist das erlaubt?“ ist die falsche erste Frage
Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an, und meistens ist die Lage unklar. Wie ein europäischer Leitfaden zu den Regeln festhält, ist das Tragen der Brille nicht illegal; entscheidend ist, was man mit dem Material macht. Einen Clip für sich zu behalten, fällt in der Regel unter die Haushaltsausnahme. Fremde vor einem unbestimmten Publikum zu veröffentlichen, ist etwas anderes. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA, englisch EDPB) erklärte diesen Monat, die Ausnahme sei „eng auszulegen“ und decke nicht das Teilen von Videos anderer auf einem öffentlichen Social-Media-Konto, so POLITICO.
Das ist ein willkommenes Signal. Es ist aber auch eine rechtlich nicht bindende Aussage, und sie kommt, wenn der Schaden schon entstanden ist. Im Vereinigten Königreich berichtete die BBC, dass eine an einem Strand in Brighton gefilmte Frau von der Polizei erfuhr, man könne nichts tun, da das Filmen von Menschen in der Öffentlichkeit nicht illegal sei. Nach einer Million Aufrufe ist das ein schwacher Trost.
Das Gesetz regelt die Kamera, der Schaden entsteht durch das Publikum
Unsere Einschätzung: Das Kernproblem ist nicht das Aufnehmen, sondern die Kombination aus Unsichtbarkeit, Ansprechen in der Öffentlichkeit und einem monetarisierbaren Publikum. Ein erhobenes Smartphone kündigt sich selbst an. Eine Brille nicht. Finn Lützow-Holm Myrstad vom Norwegischen Verbraucherrat sagte, Menschen könnten „nicht auf sinnvolle Weise einwilligen und verstehen, worin sie einwilligen, wenn sie gefilmt werden“. Dem stimmen wir zu und fügen hinzu: Für die gefilmte Person liegt das Einwilligungsproblem nicht nur im Filmen. Es liegt darin, was die Kommentarspalte danach daraus macht.
Die Recherche der BBC liefert das düstere Anschauungsbeispiel: sexuell explizite und herabwürdigende Kommentare, eine Frau, die sagte, sie traue sich seither nicht mehr aus dem Haus. Meta erklärt, die Brillen hätten eine LED, die bei Aufnahmen blinkt und sich nicht abschalten lässt. Die BBC bestätigte jedoch, dass einige Methoden im Netz das Licht verdecken können, und keine der beiden Frauen gab an, es gesehen zu haben. Eine Schutzvorkehrung, die nur funktioniert, wenn niemand sie umgehen will, ist eine Höflichkeit, kein Schutz.
Unklare, aber verbreitete Filmpraxis braucht Normen, und zwar schnell
Das Recht bewegt sich langsam, und das ist richtig so. Soziale Regeln können sich schon diese Woche ändern. Die Hinweise der französischen Aufsichtsbehörde CNIL an Brillenträger, wie sie in diesem Leitfaden zusammengefasst sind, sind ein brauchbarer Anfang: Menschen in der Nähe informieren, die Brille dort ausschalten, wo man auch das Smartphone ausschalten müsste, vor der Nutzung von Aufnahmen mit erkennbaren Personen deren Einwilligung einholen und vor dem Posten nachdenken. Das ist im Kern Etikette mit behördlichem Stempel.
Wir würden weiter gehen. Lokale sollten Kamerabrillen in Fitnessstudios, Spas und Umkleiden wie Smartphones behandeln und das an der Tür kenntlich machen. Plattformen sollten Meldungen über „ohne Wissen gefilmt“ als Kategorie für beschleunigte Löschung behandeln, nicht als Ticket in einer Warteschlange. Und Hersteller, die laut EDSA mitverantwortlich sein können, sollten aufhören, „unauffällig“ als Produktmerkmal zu verkaufen und zugleich ein Lämpchen als Antwort anzuführen. Die Ideen der Aufsichtsbehörden selbst, etwa akustische Signale oder Benachrichtigungen an Smartphones in der Nähe, sind ein guter Test dafür, ob die Unternehmen ihrem eigenen Datenschutzversprechen glauben.
Der Markt wird nicht warten: POLITICO weist darauf hin, dass Samsung und Google eine Zusammenarbeit angekündigt haben und Apple Berichten zufolge Ende 2027 anpeilt. Mehr Brillen dürften mehr Geschichten wie die von Georgia bedeuten.
Unser Urteil: Wer eine Kamerabrille trägt, sollte davon ausgehen, dass jede gefilmte Person nicht zugestimmt hat, und sie nicht veröffentlichen. Wer Geld mit dem Muster „Fremde ansprechen, filmen, hochladen“ verdient, den holt vielleicht irgendwann das Gesetz ein; der Anstand hätte früher da sein müssen. Niemand, der so gefilmt wird, hat darum gebeten, zum Content zu werden, und „technisch erlaubt“ war nie eine besonders hohe Latte.
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